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Der „Kita-Stadtelternrat“ ist die zentrale Interessenvertretung aller Kita-Eltern in der Landeshauptstadt Schwerin. Wir vertreten die Interessen der Eltern von allen Kindern, die eine Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort) in Schwerin besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden.
Was heißt hier „Zentrale Vertretung“?
Die Rechtsgrundlage unserer Arbeit ist Artikel 6 des Grundgesetzes. Danach steht das Erziehungsrecht primär den Eltern eines Kindes zu. Nun werden Kinder aber auch in Kindertagesstätten erzogen und betreut. Bei der Gestaltung dieser Arbeit ist das Erziehungsrecht der Eltern einzubeziehen. Daher werden Elternvertretungen in allen Kindertagesstätten gewählt, um eine umfassende Mitbestimmung der Eltern in allen die Kindertagesstätten betreffenden Fragen zu garantieren.
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft wird auch im KiföG M-V und in der Bildungskonzeption M-V groß geschrieben. Die Mitwirkung an der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen durch die Eltern wird im KiföG § 22 ausdrücklich gewünscht.
In den kreisfreien Städten wird der Kita-Stadtelternrat gemäß diesem Gesetz durch die vorsitzenden Mitglieder der Elternräte der Kindertageseinrichtungen gebildet. Als Vorstand wählen sie aus ihrer Mitte ein vorsitzendes Mitglied und mindestens vier weitere Mitglieder. Der Kita-Stadtelternrat wird von den jeweils zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über wesentliche, die Kindertagesförderung betreffende überörtliche Angelegenheiten informiert und angehört.
Der Kita-Stadtelternrat erörtert alle Fragen, die für Kindertagesstätten in Schwerin von besonderer Bedeutung sind. Er vertritt als Gremium die Interessen der Eltern von allen Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchen. Des Weiteren vertieft der Kita-Stadtelternrat das Vertrauen zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Elternschaft.
Auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde 2020 eine Arbeitsgemeinschaft (AG) Kindertagesbetreuung als empfehlendes Expertengremium eingerichtet. Der Kita-Stadtelternrat Schwerin ist mit 2 Mitgliedern in dieser „AG Kita“, die nach § 78 SGB VIII zum Thema Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gebildet wurde, ständiges Mitglied. In dem Expertengremium trägt der Kita-Stadtelternrat Schwerin unter anderem zur inhaltlichen Gestaltung der Kinderbetreuungsangebote bei.
Ständige Themen:
Wir setzen uns unter anderem ein für:
Wahl des Vorstands am 25.10.2023 |
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Vorsitz: | Alexandra Bendlin |
Stellvertretung: |
Peter Kowalk |
Schriftführung: | Sandra Steckel |
Kita-Stadtelternrat Landeshauptstadt Schwerin
c/o Fachdienst Bildung und Sport Am Packhof 2-6 19053 Schwerin
Mail: kita.elternrat@schwerin.de
Facebook: https://m.facebook.com/pages/Stadtelternrat-Kita-Schwerin/158392690867416
Der Vorstand trifft sich etwa alle 2 Monate, bei Bedarf auch häufiger, zu einer Vorstandssitzung.
Zu Vollversammlungen der Elternvertretungen aller Kita-Einrichtungen, vertreten durch die Vorsitzenden und Stellvertreter, wird an dieser Stelle als auch per Brief über die Einrichtungen und nach Möglichkeit auch per E-Mail eingeladen.
Mitglieder- und Wahlversammlung am:
Mittwoch, den 25. Oktober 2023 um 17:00 Uhr
Raum E.070 im Stadthaus
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
5. Mitgliederversammlung am:
Mittwoch, den 22. Juni 2022 um 18:00 Uhr
im Demmlersaal, Rathaus
Am Markt 14,
19055 Schwerin