Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kein Verkauf eines stadteigenen Grundstücks an den Islamischen Bund Schwerin e.V.“ haben am Mittwoch weitere Unterschriftenlisten bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin eingereicht. Von den eingereichten 399 Unterschriften waren nach Abgleich mit dem Wahlregister und den amtlichen Meldedaten 285 gültig und 114 ungültig. Wie die städtische Wahlbehörde mitteilt, liegen nunmehr 4143 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern für das Bürgerbegehren vor. Ungültig waren 1931 Unterschriften. Insgesamt wurden 6074 Unterschriften eingereicht.
„Die Stadtvertretung muss jetzt im nächsten Schritt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde feststellen“, so der Leiter des Fachdienstes Hauptverwaltung Hartmut Wollenteit. Die entsprechende Vorlage wird am 2. April im Hauptausschuss eingebracht und in der Stadtvertretersitzung am 8. April zur Abstimmung stehen.
Ein Bürgerbegehren kann von der Stadtvertretung beschlossen werden, wenn es bei der Stadtvertretung schriftlich beantragt und das Anliegen von mindestens 4000 wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern unterstützt wird.