Baugenehmigungen gehören zu den komplexesten Vorgängen einer Kommunalverwaltung – die Landeshauptstadt Schwerin bietet seit 27. September als eine der ersten Städte bundesweit ein durchgängig digitalisiertes Baugenehmigungsverfahren an. Die Stadtverwaltung stellt dazu ab sofort unter www.schwerin.de eine Online-Plattform zur Verfügung, auf der der gesamte Bauantrags- und Genehmigungsprozess effizient und medienbruchfrei abgewickelt werden kann.
Für Oberbürgermeister Rico Badenschier ist die Digitalisierung des Bereichs Bauordnung ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Stadtverwaltung: „Wenn wir unsere Leistungsfähigkeit bei der Digitalisierung sehr schwieriger Verwaltungsprozesse wie in der Bauordnung unter Beweis stellen, strahlt das auf den digitalen Fortschritt in anderen Bereichen aus“, so Badenschier.
Bauherren können im Online-Verfahren zwischen einem Antragsassistenten und einem beschleunigten Antragsverfahren wählen. Sie werden anschließend komfortabel durch die digitale Antragstellung begleitet. Mit dem digitalen Bauantrag erhalten der Bauherr und der Entwurfsverfasser jeweils einen Zugriff zu einem Online-Bauportal mit der Möglichkeit, unabhängig von Ort und Zeit den Stand des Prüfverfahrens einzusehen, Unterlagen nachzureichen und direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu kommunizieren.
Weitere Angebote, wie das Einreichen von Anzeigen erfolgen ebenfalls digital. Über das Online-Bauportal steht auch der entsprechende Bescheid – die Baugenehmigung oder der Vorbescheid – dem Bauherrn digital zur Verfügung. Der klassische Bauantrag in Papierform ist aber weiterhin möglich.
Die Verwaltung hat mit der Einführung eines neuen Fachverfahrens im Bereich der Bauaufsicht bereits im Jahr 2017 den Grundstein für die digitale Neuorganisation sämtlicher Prozesse zwischen Bauherren, Entwurfsverfassern und der Bauaufsicht sowie den in diesem Zusammenhang stehenden internen und externen Beteiligten gelegt. „Uns war es wichtig, die digitale Antragstellung so attraktiv wie möglich zu gestalten und für alle Beteiligten innerhalb und außerhalb der Verwaltung eine komfortable Kommunikation und sichere Übermittlung von Daten zu ermöglichen. Zur Unterstützung der elektronischen Kommunikation bieten wir auch Videokonferenzen an“, erläutert Fachgruppenleiterin Anja Scheidung. Sie setzt die Digitalisierung in der Bauordnung federführend um.
Bauanträge von Bauherren und Entwurfsverfassern können inzwischen medienbruchfrei gestellt, bearbeitet, weitergeleitet und beschieden werden. Die digital eingereichten Anträge verkürzen die Wege aller Beteiligten; es werden Postwege und somit Zeit eingespart. Druckkosten können minimiert werden. Die Beteiligung mehrerer Institutionen kann gleichzeitig und unmittelbar nach Eingang des Antrages erfolgen. Hohe Transparenz ist ein entscheidender Vorteil des Online-Verfahrens. Es ermöglicht dem Bauherren und dem Entwurfsverfasser, sich jederzeit über den Stand des Verfahrens und eventuelle Nachforderungen zu informieren. Sollten Unterlagen nachgereicht werden müssen, geht dies über das Online-Bauportal schnell und komfortabel. Auch den abschließenden Bescheid erhalten die Antragsteller in digitaler Form. „Natürlich möchten wir, dass möglichst viele Antragsteller die Vorzüge des neuen Online-Verfahrens nutzen. Deshalb werden wir regelmäßige Beratungsgespräche für die Online-Antragstellung anbieten“, sagt Anja Scheidung. Diese Beratungen sind nach vorheriger Anmeldung immer donnerstags von 10 bis 12 Uhr im Bereich Bauordnung möglich.