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Tag des Ehrenamtes: Auszeichnungsvorschläge noch bis zum 18. Oktober möglich 01.10.2019

Auch in diesem Jahr zeichnet die Landeshauptstadt ehrenamtlich tätige Schwerinerinnen und Schweriner aus. Geehrt werden wieder besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger, die unentgeltlich Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfüllen und sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt betätigen.

Diese öffentliche Anerkennung soll mit dazu beitragen, dass sich noch mehr Schwerinerinnen und Schweriner für ein Ehrenamt interessieren. „Ich möchte noch mehr junge Menschen für ein Ehrenamt begeistern. Denn Jugendliche können im Ehrenamt Dinge lernen, die einem keine Schule beibringt. Außerdem sagen Umfragen, dass das Interesse junger Menschen an Ehrenamt und Freiwilligenarbeit sehr groß ist: Fast jeder zweite Jugendliche ist nach einer Erhebung des Bundesfamilienministeriums grundsätzlich bereit, sich aktiv einzusetzen. Von den befragten Jugendlichen ab 14 waren 35 Prozent ehrenamtlich engagiert“, so Stadtpräsident Sebastian Ehlers. 

Die Zahlen zeigen auch, dass engagierte Teenager sogar sehr aktiv sind. Denn von den 35 Prozent ehrenamtlich Engagierter investieren die meisten mehr als fünf Stunden in der Woche.

„Ich möchte die Vereine daher bitten, auch mehr junge Menschen für eine Auszeichnung zum Tag des Ehrenamtes vorzusehen“, sagt Sebastian Ehlers. 

Geplant ist der Festakt zum Tag des Ehrenamtes am Freitag, den 6. Dezember 2019 in der Zeit von 16.30 bis 18.30 Uhr im Demmlersaal des Rathauses. Alle Schweriner Vereine und Verbände, andere juristische Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin werden gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge per E-Mail an protokoll@schwerin.de  oder per Fax an 0385 545-1019 bis zum 18. Oktober 2019 zu benennen. Verspätet eingereichte Vorschläge können nicht berücksichtigt.

Dabei sind folgende Auswahlkriterien zu beachten:

  • Der oder die zu Ehrende muss in der Regel Einwohnerin oder Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin sein.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
  • Die oder der zu Ehrende sollte sein Ehrenamt mindestens schon drei Jahre lang ausgeübt haben.
  • Der Umfang der unentgeltlichen Arbeit sollte zwischen drei und acht Stunden pro Woche liegen.

Ausnahmsweise kann die Landeshauptstadt jemanden auch dann ehren, wenn er einzelne Kriterien nicht erfüllt, sich aber besonders selbstlos für seine Mitmenschen oder die Stadt Schwerin einsetzt.

Was: Auszeichnung von bürgerschaftlichem Engagement anlässlich der
Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes am Freitag, den 06.12.2019

Wer: Einzelpersonen

Wodurch: Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt,
Vereinen, Verbänden, sowie anderen juristischen Personen

Wie: schriftlich unter Verwendung des Formblattes unter:  www.schwerin.de   oder beim Pförtner des Stadthauses oder auf Anfrage erfolgt der Versand per E-Mail

Bis wann: bis zum 18. Oktober 2019

Kontakt und weitere Informationen:
Landeshauptstadt Schwerin
Büro des Oberbürgermeisters
Protokoll
Jacqueline Saß
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

per E-Mail: protokoll@schwerin.de oder per Fax: 0385 545-1019

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