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Oberbürgermeister gegen Böllerverbot zu Silvester: Feinstaubbelastung in Schwerin kein stichhaltiges Argument 24.10.2019

Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier spricht sich gegen das von der Deutschen Umwelthilfe vorgeschlagene  generelle Verbot von Silvesterfeuerwerken in der Landeshauptstadt aus: „Die Diskussion ist nicht neu. Ganz persönlich halte ich die Argumente der Kampagne Brot statt Böller schon lange für sehr überzeugend und kann mir auch andere Jahresübergangsrituale vorstellen. Das heißt aber nicht, dass man anderen Schwerinerinnen und Schwerinern  den traditionellen Abschied vom alten Jahr mit Böllern und Feuerwerk verbieten muss. Das von der Umwelthilfe ins Spiel gebrachte Argument der Feinstaubbelastung ist für ein solches Verbot jedenfalls nicht tragfähig. Schon gar nicht in Schwerin. Wir haben hier sehr geringe Feinstaubwerte übers Jahr. Unsere Stadt hält den von der Weltgesundheitsorganisation  empfohlenen und von der Deutschen Umwelthilfe geforderten Grenzwert  (20 µg/m³) ein. Und interessanterweise lag die Feinstaubbelastung über das gesamte Jahr 2018 betrachtet um den Jahreswechsel herum sogar besonders niedrig, was jedenfalls nicht für das Verbot spricht.“

Hintergrund:

WHO-Empfehlung und DUH-Forderung für Jahresmittel-Grenzwert: 20 µg/m³ Feinstaub

Gesetzlich geltender Jahresmittel-Grenzwert: 40 µg/m³ Feinstaub

Jahresmittelwerte in Schwerin gemessen am Messcontainer Obotritenring/Mozartstr.:

2018:     20 µg/m³

2017:     18 µg/m³

2016:     18 µg/m³

2015:     19 µg/m³

2014:     23 µg/m³

Gesetzlich geltende Tagesmittel-Grenzwerte: 50 µg/m³ Feinstaub

Erlaubt sind Überschreitungen an 35 Tagen im Jahr (39. BImSchV).

Anzahl von Tagen mit Tagesmittelwert-Überschreitungen in Schwerin

2018:     8

2017:     8

2016:     3

2015:     10

2014:     10                 Quelle: LUNG, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

 

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