Wer pünktlich zum Schuljahresstart das kostenlose Schülerticket in den Händen halten möchte, sollte mit der Beantragung nicht länger warten. „Der Fahrausweis muss jedes Jahr neu beantragt werden. Je früher, desto besser. Derzeit liegen uns leider erst zehn Prozent der möglichen Anträge vor. Damit Schüler das kostenlose Ticket pünktlich erhalten, sind wir darauf angewiesen, dass die Anträge bis Ende Mai bei uns gestellt werden“, betont die Fachdienstleiterin für Schulen Manuela Gabriel. Werden Anträge erst nach dem 31. Mai eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall sichergestellt werden. In diesem Fall werden Fahrkosten auch nicht rückwirkend erstattet.
Der Antrag auf Schülerbeförderung ist auf der Startseite des Stadtportals www.schwerin.de unter „Häufigste Onlinedienste“ zu finden. Übernommen werden die Beförderungskosten zur örtlich zuständigen Schule, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.
Die Stadt wird den Berechtigten das kostenlose Schülerticket wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid zuschicken. Dieser Sonderfahrausweis berechtigt dann während der Schulzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren. Das Schülerticket kann am Schalter oder Fahrkartenautomaten des NVS zur vollwertigen Monatskarte aufgewertet werten.