Ab Jahresbeginn keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung mehr
Ab Jahresbeginn keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung mehr Ab dem 1. Januar 2020 gilt auch in Schwerin die beitragsfreie Kindertagesförderung. Eltern werden vollständig von den Elternbeiträgen entlastet. Das gilt auch, wenn die Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde und/oder des zuständigen Landkreises betreut werden.
Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Die Beitragsfreiheit umfasst Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort und Förderumfänge bis zu 10 Stunden täglich entsprechend des gesetzlichen Standards. Für die Verpflegungskosten ihrer Kinder müssen die Eltern weiterhin aufkommen. Sollten sie dazu finanziell nicht in der Lage sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Übernahme der Verpflegungskosten bei der Landeshauptstadt Schwerin zu beantragen. Die Formulare sind über www.schwerin.de abrufbar und können im BürgerBüro oder im Fachdienst Bildung und Sport der Landeshauptstadt Schwerin abgegeben werden. Alle erforderlichen Formulare wurden überarbeitet.
Kita-Anträge müssen von beiden Sorgeberechtigten gestellt werden
Anträge auf einen Betreuungsplatz müssen in der Landeshauptstadt zukünftig von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist ein im Fachdienst Jugend erhältlicher Negativbescheid beizufügen. Dieser wird auch ohne vorherige Terminvereinbarung kurzfristig erteilt. Alle Anträge und zur Antragsbearbeitung noch einzureichende Formulare sind im Internet unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/kinder-jugend-familie/kindertagesfoerderung/kita-und-hortplatzvergabe/ abrufbar. Die Antragstellung für einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz ist zusätzlich auch über folgende Mailadressen möglich: kita-foerderung@schwerin.de
Für einen Platz bei einer Tagespflegeperson: Jpatzelt@schwerin.de
Straßenreinigungsgebühren sinken um 4 Prozent
In Schwerin werden ab 1.1.2020 Änderungen bei der Straßenreinigung wirksam: Die Gebühren werden um insgesamt vier Prozent gesenkt – rückwirkend auch noch für 2019. In den einzelnen Reinigungsklassen ist der Rückgang unterschiedlich:
Reinigungsklasse 0 (sechsmal pro Woche): 38,75 Euro/Frontmeter, bisher: 39,34 Euro
Reinigungsklasse 1 (dreimal pro Woche): 20,04 Euro /Frontmeter, bisher: 20,55 Euro
Reinigungsklasse 2 (wöchentlich): 7,56 Euro/Frontmeter, bisher: 8,02 Euro
Reinigungsklasse 3 (zweiwöchentlich): 4,45 Euro/Frontmeter, bisher: 4,89 Euro
Reinigungsklasse 4 (vierwöchentlich): 2,89 Euro/Frontmeter, bisher: 3,33 Euro
Müllgebühren bleiben konstant - Änderung der Hausmüllentsorgungssatzung
Nach einer Senkung der Müllgebühren zum 1.1.2018 bleiben diese 2020 konstant. Bei der Hausmüllentsorgungssatzung werden ab 1.1.2020 kleine Änderungen wirksam: So können künftig auch Drei-Personen-Haushalte, in denen durch konsequente Mülltrennung und Abfallvermeidung weniger Müll im der Durchschnitt anfällt, den Entsorgungsrhythmus von der zweiwöchentlichen auf die vierwöchentliche Entleerung reduzieren. Das galt bisher nur für Zwei-Personen-Haushalte. Die Reduzierung muss schriftlich bei der SDS beantragt werden. Das Mindestrestmüllvolumen von 10 Litern je Einwohner und Woche muss dabei eingehalten werden.
Deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz hängen die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen nicht mehr vom Ort der Unterbringung ab, sondern orientieren sich ausschließlich am individuellen Bedarf. Die Eingliederungshilfe wird ab 1.1.2020 vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe getrennt. Für alle bereits laufenden Hilfen ist kein neuer Antrag erforderlich. Die Umstellung erfolgt von Amts wegen. Menschen mit Behinderungen, die bisher keine Eingliederungshilfe in Anspruch genommen haben, stellen ab 1.1.2020 einen Antrag in der Fachgruppe Eingliederungshilfe beim Fachdienst Soziales der Landeshauptstadt Schwerin. Die Einkommens- und Vermögenssituation der Leistungsberechtigten verbessert sich durch höhere Freigrenzen beim Selbstbehalt. Auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners werden nicht mehr herangezogen.
Hochzeitstermine können jetzt ab 1.1. online reserviert werden
Heiratswillige können sich für die beliebten Eheschließungsorte und Termine an markanten Daten künftig jeweils ab dem 1. Januar Hochzeitstermine für das gesamte Folgejahr reservieren. Die Anmeldung zur Eheschließung kann aber frühestens ein halbes Jahr vor dem Wunschtermin erfolgen. Der Terminreservierungsservice des Standesamtes ist über das Stadtportal www.schwerin.de erreichbar: Auf der Seite des Standesamtes mit den Trauorten erfahren Interessenten, ob ihr Termin an dem gewählten Eheschließungsort möglich ist. Hier werden Sie detailliert informiert und können gleich den Vordruck für Ihren Wunschtermin ausfüllen.
Abgabenbescheide zur Grundsteuer gelten als Mehrjahresbescheide
Die Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuer und der Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände für das Jahr 2020 werden nicht neu übersandt. Die im Januar 2018 übersandten Abgabenbescheide gelten als Mehrjahresbescheide auch für 2020 weiter. Sollten die Steuerzahler der Stadtkasse bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind die Beträge aus den Mehrjahresbescheiden zu den ausgewiesenen Fälligkeiten jeweils zu zahlen. Ein neuer Abgabenbescheid ergeht nur dann, wenn Änderungen diesen im Einzelfall erfordern. Die Stadtkasse bittet weiterhin darum, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie direkt online unter www.schwerin.de/stadtkasse. Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform gilt zunächst eine Übergangsfrist bis maximal 2024. Für das Jahr 2020 wird sich dementsprechend keine Veränderung ergeben. Die Stadtverwaltung wird die Grundsteuerpflichtigen rechtzeitig über sich ergebende Änderungen informieren.
Neuer Mietspiegel tritt in Kraft
Ab 1.1.2020 ist der neue Mietspiegel für 2020/2021 wirksam. Der qualifizierte Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten durch die Ausweisung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt schwanken aktuell je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Größe der Wohnungen zwischen 4,55 und 9,90 €/m² Wohnfläche. Der höchste Wert mit 9,90 €/m² steht im Mietspiegelfeld „Neubau, Baujahr ab 2010“ mit einer Wohnungsgröße über 100 m² und beinhaltet auch einen Tiefgaragenstellplatz und in der Regel auch einen Aufzug. Der niedrigste Wert mit 4,55 €/m² ist für den „Altbau, Baujahr bis 1956 nicht modernisiert“ mit einer Wohnungsgröße bis 60 m² ausgewiesen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird von Mietern, Vermietern und Gerichten regelmäßig herangezogen, um die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen zu beurteilen.
Stadt erprobt Einbahnstraßensystem in der Paulsstadt
Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit und zahlreichen Voruntersuchungen setzt die Stadt ab 10.1.2020 einen Stadtvertreterbeschluss zur Einrichtung eines Einbahnstraßensystems in der südlichen Paulsstadt um. Die Mozartstraße und die Steinstraße werden durch die neue Regung zu gegenläufigen Einbahnstraßen. Die R.- Breitscheid-Straße ist im Abschnitt vom Jungfernstieg bis Mozartstraße ebenfalls nur noch in eine Richtung befahrbar. Der obere Teil des Jungfernstiegs und der Mozartstraße sowie die Friedenstraße sind bereits als Einbahnstraßen ausgewiesen. Es soll zunächst ein Jahr getestet werden, ob sich der Verkehrsfluss durch die erweiterte Einbahnstraßen-Regelung verbessert. Begleitend wird es in der einjährigen Testphase weitere verkehrliche Untersuchungen und Verkehrszählungen geben. Die Anwohner der betroffenen Straßen werden angeschrieben und um ihre Erfahrungen mit der Neuregelung gebeten. Zudem sollen sie ein Votum abgeben, ob die Regelung nach dem Probejahr dauerhaft umgesetzt werden soll.
Ab Februar neues Tarifsystem beim Nahverkehr Schwerin
Ab dem 1. Februar 2020 gelten neue Fahrpreise für Busse und Straßenbahnen der Nahverkehr Schwerin GmbH. Während die Preise für die Einzelfahrkarte für Erwachsene und den Kurzstreckenschein um 0,20 Euro angehoben wurden, sind vor allem die neuen Abo-Angebote und die Tageskarten nun günstiger. Für die Mitnahme eines Hundes oder eines Fahrrades ist dann der neue Kindertarif zu entrichten. Des Weiteren wird die Altersgrenze zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV um ein Jahr von 6 auf 7 Jahre und die Nutzung der Kinderfahrkarte von 13 auf einschließlich 14 Jahre angehoben. Neu ist außerdem das Angebot einer Semesterkarte. Informationen zu den Tarifen und Tarifbestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Nahverkehrs unter www.nahverkehr-schwerin.de.